Bava Metzia 45

Kapitel 45

א דמדרסא ברשות היחיד נוטל ומכריז דלא מדרסא והאלומות בין ברשות הרבים ובין ברה"י נוטל ומכריז כיון דגביהן לא מדרסא
1 [das Kennzeichen] zertreten wird, auf Privatgebiet muß er sie ausrufen, weil es da nicht zertreten wird; große Garben muß er ob auf öffentlichem Gebiete oder auf Privatgebiet ausrufen, weil man darauf nicht herumtritt.
ב ורבא מתרץ לטעמיה במקום כריכות ברה"ר הרי אלו שלו דמינשתפא ברה"י חייב להכריז דלא מינשתפא והאלומות בין ברה"ר ובין ברה"י נוטל ומכריז כיון דיקירי לא מינשתפא
2 Raba erklärt es nach seiner Ansicht: der Ort; Garbenbündel auf öffentlichem Gebiete gehören ihm, weil sie umher gestoßen werden, auf Privat gebiet muß er sie ausrufen, weil sie da nicht umhergestoßen werden; große Garben muß er ob auf öffentlichem Gebiete oder auf Privatgebiet ausrufen, weil sie, da sie schwer sind, nicht umhergestoßen werden. –
ג ת"ש ככרות של נחתום הרי אלו שלו הא של בעל הבית חייב להכריז של בעל הבית מאי טעמא כיון דאית בהו סימן דמידע ידיע רפתא דאיניש איניש הוא ולא שנא רשות הרבים ולא שנא רשות היחיד נוטל ומכריז אלמא סימן העשוי לידרס הוי סימן תיובתא דרבה
3 Komm und höre: Bäckerbrote &c. so gehören sie ihm. Demnach muß er Hausbackebrote ausrufen. Hausbackebrote muß er wohl deshalb ausrufen, weil sie ein Kennzeichen haben und man weiß, daß sie diesem oder jenem gehören; er muß sie also ausrufen, einerlei ob auf öffentlichem Gebiete oder auf Privatgebiet. Hieraus also, daß ein Kennzeichen, das zertreten werden kann, als Kennzeichen gelte, und dies ist also eine Widerlegung Rabbas!? –
ד אמר לך רבה התם היינו טעמא משום דאין מעבירין על האוכלין והא איכא נכרים נכרים חיישי לכשפים והאיכא בהמה וכלבים באתרא דלא שכיחי בהמה וכלבים
4 Rabba kann dir erwidern: hierbei erfolgt dies aus dem Grunde, weil man über Speisen nicht treten darf. – Es gibt ja aber Nichtjuden!? – Nichtjuden fürchten Zauberei. – Es gibt ja aber Vieh und Hunde!? – In Orten, wo Vieh und Hunde nicht häufig sind.
ה לימא כתנאי ר"י אומר כל דבר שיש בו שינוי חייב להכריז כיצד מצא עיגול ובתוכו חרס ככר ובתוכו מעות מכלל דתנא קמא סבר הרי אלו שלו
5 Es wäre anzunehmen, daß sie[denselben Streit führen] wie die folgenden Tannaím: R. Jehuda sagt, alles, woran außergewöhnliches ist, muß er ausrufen; wenn er beispielsweise einen Feigenkuchen findet, in dem eine Scherbe ist, oder einen Laib Brot, in dem Geld sich befindet. Demnach ist der erste Autor der Ansicht, daß sie ihm gehören.
ו סברוה דכולי עלמא סימן הבא מאיליו הוי סימן ומעבירין על האוכלין מאי לאו בסימן העשוי לידרס קא מיפלגי מר סבר לא הוי סימן ומר סבר הוי סימן
6 Sie glaubten, alle seien der Ansicht, das Kennzeichen, das von selbst entstanden seinkann, gelte als Kennzeichen, und daß man ferner über Speisen treten dürfe, demnach streiten sie über ein Kennzeichen, das zertreten werden kann; einer ist der Ansicht, es gelte nicht als Kennzeichen, und einer ist der Ansicht, es gelte wohl als Kennzeichen.
ז אמר רב זביד משמיה דרבא אי ס"ד דקא סבר תנא קמא סימן העשוי לידרס לא הוי סימן ומעבירין על האוכלין ככרות של בעל הבית ברה"ר אמאי מכריז
7 R. Zebid erwiderte im Namen Rabas: Wieso muß man, wenn man sagen wollte, der erste Autor sei der Ansicht, das Kennzeichen, das zertreten werden kann, gelte nicht als Kennzeichen, und man dürfe über Speisen treten, Hausbackebrote auf öffentlichem Gebiete ausrufen!?
ח אלא אמר רב זביד משמיה דרבא דכולי עלמא סברי סימן העשוי לידרס הוי סימן ומעבירין על האוכלין והכא בסימן הבא מאיליו קא מיפלגי דתנא קמא סבר סימן הבא מאיליו לא הוי סימן ור"י סבר הוי סימן
8 Vielmehr, erklärte R. Zebid im Namen Rabas, sind alle der Ansicht, das Kennzeichen, das zertreten werden kann, gelte als Kennzeichen, und daß man ferner auf Speisen treten dürfe, und sie streiten vielmehr über ein Kennzeichen, das von selbst entstanden sein kann; der erste Autor ist der Ansicht, das Kennzeichen, das von selbst entstanden sein kann, gelte nicht als Kennzeichen, und R. Jehuda ist der Ansicht, es gelte wohl als Kennzeichen.
ט ורבה אמר לך דכ"ע סימן העשוי לידרס לא הוי סימן ואין מעבירין על האוכלין והכא בסימן הבא מאיליו קמיפלגי ת"ק סבר לא הוי סימן ור"י סבר הוי סימן
9 Und Rabba kann dir erwidern: alle sind der Ansicht, das Kennzeichen, das zertreten werden kann, gelte nicht als Kennzeichen, und daß man ferner über Speisen nicht treten dürfe, und sie streiten vielmehr über ein Kennzeichen, das von selbst entstanden sein kann; der erste Autor ist der Ansicht, es gelte nicht als Kennzeichen, und R. Jehuda ist der Ansicht, es gelte wohl als Kennzeichen.
י איכא דאמרי סברוה דכ"ע סימן הבא מאיליו הוי סימן וסימן העשוי לידרס לא הוי סימן מאי לאו במעבירין על האוכלין קא מיפלגי דמר סבר מעבירין ומר סבר אין מעבירין
10 Manche lesen: Sie glaubten, alle seien der Ansicht, das Kennzeichen, das von selbst entstanden sein kann, gelte als Kennzeichen, und daß ferner das Kennzeichen, das zertreten werden kann, nicht als Kennzeichen gelte, demnach streiten sie, ob man über Speisen treten dürfe; einer ist der Ansicht, man dürfe darüber treten, und einer ist der Ansicht, man dürfe darüber nicht treten.
יא אמר רב זביד משמיה דרבא אי ס"ד סבר ת"ק סימן העשוי לידרס לא הוי סימן ומעבירין על האוכלין ככרות של בעל הבית ברה"ר אמאי מכריז
11 R. Zebid erwiderte im Namen Rabas: Wieso muß man demnach, wenn man sagen wollte, der erste Autor sei der Ansicht, das Kennzeichen, das zertreten werden kann, gelte nicht als Kennzeichen, und man dürfe über Speisen treten, Hausbackebrote auf öffentlichem Gebiete ausrufen!?
יב אלא אמר רב זביד משמיה דרבא דכולי עלמא סברי סימן העשוי לידרס הוי סימן ומעבירין על האוכלין והכא בסימן הבא מאיליו קא מיפלגי דתנא קמא סבר סימן הבא מאיליו לא הוי סימן ור"י סבר הוי סימן
12 Vielmehr, erklärte R. Zebid im Namen Rabas, sind alle der Ansicht, das Kennzeichen, das zertreten werden kann, gelte als Kennzeichen, und daß man ferner über Speisen treten dürfe, und sie streiten vielmehr über ein Kennzeichen, das von selbst entstanden sein kann; der erste Autor ist der Ansicht, das Kennzeichen, das von selbst entstanden sein kann, gelte nicht als Kennzeichen, und R. Jehuda ist der Ansicht, es gelte wohl als Kennzeichen.
יג ורבה אמר לך דכולי עלמא סימן העשוי לידרס לא הוי סימן ואין מעבירין על האוכלין והכא בסימן הבא מאיליו קא מיפלגי תנא קמא סבר סימן הבא מאיליו לא הוי סימן ור"י סבר הוי סימן
13 Und Rabba kann dir erwidern: alle sind der Ansicht, das Kennzeichen, das zertreten werden kann, gelte nicht als Kennzeichen, und daß man ferner über Speisen nicht treten dürfe, und sie streiten vielmehr über ein Kennzeichen, das von selbst entstanden sein kann; der erste Autor ist der Ansicht, das Kennzeichen, das von selbst entstanden sein kann, gelte nicht als Kennzeichen, und R. Jehuda ist der Ansicht, es gelte wohl als Kennzeichen.
יד אמר רב זביד משמיה דרבא כללא דאבידתא כיון דאמר ווי לה לחסרון כיס מיאש ליה מינה
14 R. Zebid sagte im Namen Rabas: Bei einem Verluste richte man sich nach folgender Regel: wenn er gesagt hat: Wehe, ich habe einen Geldverlust erlitten, so hat er es aufgegeben.
טו ואמר רב זביד משמיה דרבא הלכתא כריכות ברשות הרבים הרי אלו שלו ברשות היחיד אי דרך נפילה הרי אלו שלו אי דרך הנחה נוטל ומכריז וזה וזה בדבר שאין בו סימן אבל בדבר שיש בו סימן לא שנא ברה"ר ולא שנא ברשות היחיד בין דרך נפילה ובין דרך הנחה חייב להכריז
15 Ferner sagte R. Zebid im Namen Rabas: Die Halakha ist: Garbenbündel auf öffentlichem Gebiete gehören ihm, auf Privatgebiet gehören sie ihm, wenn sie wie hingefallen liegen, wenn aber wie hingelegt, so muß er sie ausrufen. Dies gilt nur von dem Falle, wenn kein Kennzeichen daran ist, wenn aber ein Kennzeichen daran ist, so muß er sie, einerlei ob auf öffentlichem Gebiete oder auf Privatgebiet, ob wie hingefallen oder wie hingelegt, ausrufen.